Impressum und AGB

Impressum


Light & Stone Studio, eine Unternehmung der

UFO Filmgerät GmbH

Blücherstr. 37a

10961 Berlin

https://www.ufo-filmgeraet.de/

Telefon (Berlin): +49 (0)30 / 400 36 2 60

Telefon (München): +49 (0)89 12 50 33 83 0


Geschäftsführung: Philip Vogt, Arne Globisch

Amtsgericht Charlottenburg HRB 147067 B
USt- IdNr.: DE287240719

Studiomanagement und Miteigentümer: Kai Neunert


Adresse und Kontaktaufnahme:

Light & Stone Studio

Landsberger Strasse 212

80687 München


Telefon: +49 (0)89 / 12 50 33 83 8
email: contact@lightandstone-studio.de

www.lightandstone-studio.de

Design & Idee: Kai Neunert (https://www.kai-neunert.com/)


Besondere Vereinbarung Vermietung von Studioräumen (AGB)

01 Allgemein

Light & Stone Studio ist ein Unternehmensbereich der Ufo Filmgerät GmbH. Der verantwortliche Studioleiter ist Kai Neunert.

Die Räume des Light & Stone Studio sind nach jeglicher Nutzung wieder im Originalzustand zu übergeben. Anfallende Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Diese Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen werden. Den dadurch entstandenen Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter. Nach dem zweiten Tag fallen die vollen Mietkosten entsprechend Tageslistenpreis an.

02 Überlassung
Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der darin genannten Räume mit der vorhandenen Ausstattung. Die Anmietung wird mit beidseitiger Unterzeichnung des Mietvertrages oder einer per E-Mail übermittelten Auftragsbestätigung von Light & Stone Studio rechtswirksam. Aus einem Angebot über die Vermietung oder einer Terminvorankündigung kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Light & Stone Studio haftet nicht dafür, dass die vom Mieter beabsichtigte Nutzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen durchführbar ist. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräten mit Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum von Light & Stone Studio. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln. Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Verluste, Defekte und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Light & Stone Studio ist kein tonsicheres Studio, ein Anspruch auf die Möglichkeit störungsfreier Tonaufnahmen besteht nicht.

03 Angebot / Option und Buchung
Unsere Angebote sind bis zur Reservierungsbestätigung unverbindlich. Dennoch werden Buchungsanfragen („Optionen“) von uns weitest möglich bei der Verfügbarkeitsplanung und der Vergabe des Studios berücksichtigt und wir werden in der Regel vor Neuvergabe eines Termins Rücksprache mit den Interessierten halten. Ein Anspruch besteht hierauf aber nicht. Die Verbindlichkeit ist erst gewährleistet wenn wir die Buchung nach einer kundenseitigen Angebotsannahme schriftlich bestätigt haben. Alle Buchungen bedürfen der Schriftform, in der Regel per E-Mail.

04 Stornierung
Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) ist unter Einhaltung der nachstehenden Regelung möglich. Stornierung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung muss die vereinbarte Vergütung anteilig nach folgender Staffelung als Schadenersatz an Light & Stone Studio gezahlt werden:
• Stornierungen weniger als 10 Werktage vor vertraglichem Mietbeginn 25% der Gesamtsumme
• Stornierungen weniger als 5 Werktage vor vertraglichem Mietbeginn 50% der Gesamtsumme
• Stornierungen weniger als 3 Werktage vor vertraglichem Mietbeginns 100% der Gesamtsumme
Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei Light & Stone Studio maßgeblich. Sollte Light & Stone Studio durch außergewöhnliche Umstände oder durch höhere Gewalt an der Vertragserfüllung gehindert sein, übernimmt Light & Stone Studio keine Haftung für daraus entstehenden Schäden.

05 Mietzeit
Die Vermietung erfolgt zu dem im Angebot benannten Preis und für den dort festgelegten Zeitraum.

Die Mietzeit beträgt 10 Stunden pro Nutzungstag. Für darüber hinaus anfallende Nutzung wird ein Overtime-Zuschlag entsprechend der aktuellen Preisliste erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Überschreitung besteht nicht. Die Nutzung beginnt mit Betreten der Räume und endet mit Verlassen der Räume. Die Räumlichkeiten sind vollständig geräumt und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit zu übergeben. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung von Light & Stone Stone. Kommen die Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haften sie dem Vermieter gegenüber auf Verzugsschaden. Der Mietpreis bezieht sich auf Tagessätze mit einer Nutzungsdauer von bis zu 10 Stunden, für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime-Zuschlag in Höhe von 15 % des Tagessatzes erhoben. Im Mietpreis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände im Studio. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen.

 06 Nutzungsbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie der hier nachstehenden Nutzungsbedingungen. Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Mietzeit in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten. Der Mieter hat alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion oder Veranstaltung beteiligten Personen Sorge zu tragen.
• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
• Der Mieter hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Mieter anerkannt.
• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von Light & Stone Studio.
• Der Einsatz von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
• Der Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten und offenes Feuer ist untersagt.
• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.• Bei Anbruch der Dämmerung und Blitzbetrieb ist die Fensterfront durch die dafür vorgesehenen Vorhänge zu verdunkeln, sollte der Mieter von Light & Stone Studio hierzu aufgefordert werden.

07 Wechselseitige Haftung
Light & Stone Studio haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder Bildweiterverarbeitungsgeräten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. die verschuldungsabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsabschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter. Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße Versorgung der Räume mit Strom, Wasser, Heizenergie. Er haftet aber nicht für Schäden, die in Zusammenhang hiermit, insbesondere durch Stürme und Unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vermieters zurück zu führen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen von Strom- oder Wasserversorgern, Festnetztelefonie und Internetanbieter oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche des Vermieter gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderung entstehen. Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen, sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen dem Vermieter vorzuweisen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei.

8 Rückgabe der Räumlichkeiten
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel, gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten von Light & Stone Studio. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor der Rückgabe zu benachrichtigen. Fällt die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten der UFO Filmgerät haftet der Mieter für die ordnungsgemäße Türsicherung und Aktivierung der Alarmanlage. In diesem Fall erfolgt die gemeinsame Begehung und damit die Rückgabe der Mietsache am Folgetag. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen. Die Räume des Light & Stone Studio sind nach jeglicher Nutzung wieder im Originalzustand zu übergeben. Anfallende Wiederherstellungs- und Reinigungsarbeiten können direkt nach Vertragsende von Light & Stone Studio veranlasst werden. Light & Stone Stone ist frei in der Wahl ob diese selbst durchgeführt werden oder Handwerker damit beauftragt werden.

9 Zurückbehaltung/Aufrechnung
Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.

10 Parken von Fahrzeugen
Es ist – mit Ausnahme vom Be- und Entladen – nicht gestattet, Fahrzeuge auf Parkplätzen anderer Mieter des Objekts abzustellen. Das Parken ist ausschließlich auf den mit UFO Filmgerät eindeutig gekennzeichneten Parkplätzen für die Dauer des unmittelbaren Ein- und Ausladens von Produktionsrelevantem erlaubt.

11 Eigenwerbung
Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.b. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zur Veröffentlichung vorgesehenen Fotos.